KBA-Zulassung und Auslandsregeln: Das gilt für die elektronische Parkscheibe
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KBA-Zulassung und Auslandsregeln: Das gilt für die elektronische Parkscheibe
Das Vergessen der Parkscheibe führt auf Supermarkt-Parkplätzen und in Kurzparkzonen schnell zu teuren Verwarnungsgeldern. Elektronische Parkscheiben schaffen hier Abhilfe, indem sie die Ankunftszeit beim Abstellen des Motors vollautomatisch einstellen.
Funktionsweise und KBA-Zulassung in Deutschland
Die kompakten Geräte werden fest an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Integrierte Bewegungssensoren registrieren den Fahrzeugstillstand und stellen das Display nach wenigen Sekunden automatisch auf die nächste halbe Stunde ein.
In Deutschland ist der Betrieb vollkommen legal, sofern das Gerät eine offizielle Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) besitzt. Diese Genehmigungsnummer ist direkt auf dem Gehäuse aufgedruckt und muss bei Kontrollen von außen gut lesbar sein.
Stressfrei parken mit elektronischer Parkscheibe
Rechtliche Grenzen und Auslandsbestimmungen
Die digitale Anzeige ersetzt ausschließlich die klassische blaue Hand-Parkscheibe. An Parkscheinautomaten muss weiterhin ein gültiges Ticket gezogen werden, und auch Halteverbotszonen werden durch das Gerät nicht außer Kraft gesetzt.
Vorsicht bei Fahrten ins Ausland
Die rechtliche Anerkennung digitaler Parkscheiben ist innerhalb Europas nicht einheitlich geregelt:
- Erlaubt: Dänemark und die Niederlande gestatten die Nutzung digitaler Modelle.
- Verboten: In Österreich, der Schweiz und Belgien sind die Geräte nicht zulässig.
Der ADAC rät Autofahrern daher dazu, bei Fahrten über die deutsche Bundesgrenze immer eine standardmäßige, manuelle Parkscheibe im Handschuhfach mitzuführen. Zudem sollte regelmäßig der Batteriestand des Geräts kontrolliert werden, um Ausfälle beim Parkvorgang zu vermeiden.
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