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EU-Führerschein-Umtausch: Die nächsten Fristen im Überblick

Nahaufnahme eines EU-Kartenführerscheins. Auto-News

Bis zum 19. Januar 2027 müssen bestimmte Kartenführerscheine in ein neues Dokument umgetauscht werden.

Die Europäische Union harmonisiert ihre Fahrerlaubnisse. Das bedeutet für Millionen Autofahrer in Deutschland: Wer seinen Führerschein vor Januar 2013 erhalten hat, muss das Dokument bis spätestens 2033 gegen ein modernes, fälschungssicheres Exemplar eintauschen.

Der Ablauf des Umtauschs

Der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen. Sie müssen lediglich bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Umtauschantrag stellen. Eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sowie eine Gesundheitsuntersuchung sind nicht erforderlich.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ihren derzeitigen Führerschein

Die anfallenden Gebühren variieren je nach Wohnort, bewegen sich jedoch in der Regel in einem Rahmen zwischen 25 und etwas mehr als 30 Euro.

EU-Führerschein-Umtausch: Die nächsten Fristen im Überblick

Die nächsten Fristen für Kartenführerscheine

Der kommende Stichtag ist der 19. Januar 2027. Bis zu diesem Datum müssen alle Kartenführerscheine umgetauscht werden, deren Ausstellungsdatum im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2004 liegt.

Zeitplan für Kartenführerscheine

  • Ausstellungsdatum 2002–2004: Umtausch bis 19.01.2027
  • Ausstellungsdatum 2005–2007: Umtausch bis 19.01.2028
  • Ausstellungsdatum 2008–2010: Umtausch bis 19.01.2029
  • Ausstellungsdatum 2011: Umtausch bis 19.01.2030
  • Ausstellungsdatum 2012: Umtausch bis 19.01.2031
  • Ausstellungsdatum ab 2013: Umtausch bis 19.01.2032 oder 19.01.2033

Papierführerscheine

Für Inhaber alter Papierführerscheine gilt: Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 erledigt haben. Jüngere Jahrgänge mit Papierdokumenten sind meist bereits in ihre Fristen gefallen.

Konsequenzen bei Versäumnis

Wichtig ist: Ihre Fahrerlaubnis selbst verfällt nicht. Sie verlieren also nicht das Recht, ein Fahrzeug zu führen, nur weil das Dokument abgelaufen ist. Dennoch ist ein verspäteter Umtausch mit Risiken verbunden:

  • Verwarngeld: Bei einer Polizeikontrolle kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden.
  • Ausland: In anderen Ländern kann ein abgelaufenes Dokument bei Kontrollen zu erheblichen Problemen und einer Untersagung der Weiterfahrt führen.
  • Mietwagen: Viele Autovermieter akzeptieren abgelaufene Führerscheine nicht mehr. Wer auf Mietwagen angewiesen ist, sollte den Umtausch daher keinesfalls aufschieben.
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